Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zwölftes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 181 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2577043-2577053-9903536--2851-2579764- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
«X» 'Sk treiben, weil in der Schrift ausdrücklich in dep mehreren Zahl geredet wird: Sie sollen er thun. Einer Gesellschaft, die blos aus Weibern und Knechten, oder auch aus Kindern uNd Knechten bestund, durfte kein Passahlamm geschlachtet werden, weil man besorgen mußte, daß unter ihnen allerley Müthwillen und seicht, sinn getrieben werden könnte; welches hingegen erlaubt war, wenn,die Gesellschaft aus einerley Geschlecht«, z. E. auü lauter Weibern, oder aus lauter Knechten bestund. Eine Gesellschaft von kränklichen, schwächlichen, trauernden, oder auch andern elenden Personen , item von lauter Proselyten, oder Neubekchrten, durften kein eignes Lamm für sich essen., sondern mußten sich in andre Gesellschaften mit emmischen. Uebrigens konnte die Gesellschaft selbst so stark seyn, als sie immer wollte, wenn nur das Osterlamm ganz aufgegessen wurde, und jeder von ihnen wenigstens so viel, als eine Olive groß, davon bekam. — Die folgenden sieben Capitcl handeln von den Fehlern: der Irrungen, die Key dem, Passah Vorgehen konnten. Wenn ein Knecht den Willen seines Herrn falsch verstanden und statt eines Böckgens ein Lammgen, oder umgekehrt, oder beydes zugleich bestellt und zubereitet hakte, so mußte das falsch verstandene verbrannt werden. Wenn ein Osterlamm verloren gieng, und einer aus der Gesellschaft dasselbe suchte, und wieder fand, dabey aber so lange verweilte, daß M z die