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Der Jude · 1771-01-01 · Zwölftes Stück (1771) · p. Seite 182

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Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwölftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 182 (sequence 6)
Language
German
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>8r OX» LL die übrige Gesellschaft indessen ein anderes schlachten ließ, so mußte das wiedergefundene, und zu spät geschlachtete verbrannt werden. Wenn zwey Lämmer mit einander verwechselt wurden,, und inan nicht wußte, welches das bestimmte Osterlamm sey, so wurden sie zur Entscheidung des Zweifels beide verbrannt. Eben so wurde es gehalten , wenn das Lamm «icht im Namen seines Herrn, dem es angehörte, geschlachtet, oder das Blut nicht recht, und so wie es das Gesetz wollte, umher gesprenget worden war. Die Subkilitäten, womit Mairnonides hier eine Menge Fälle ent-und unterscheidet, sind zu unnütz, als daß wir sie bemerken sollten. —. Hatte jemand aus dem Volke ein weibliches, oder zweyjahriges Lamm dargebracht, so mußte derselbe, weites im Gesetze verboten war, ein solches zu opfern, ein anders an dessen Stelle bringen; das dargebrachte, und zum Opfern untaugliche aber wurde indessen so lange aufbehalten, bis cs einen Fehler bekam, und alsdann verkauft, und für das Geld Dankopfer eingekauft werden konnten. -- Hierauf folget eine Erzählung der Art, wie das Osterlamm gebraten und gegessen wurde, derer Strafen, die auf die Vernachläßigung deter gewöhnlichen Gebräuche gesetzet waren, und anderer dahin gehörigen Dinge. ,

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