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Der Jude · 1771-01-01 · Zehentes Stück (1771) · p. Seite 159

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zehentes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 159 (sequence 15)
Language
German
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Dtk Jildk. Siebenter Band, - Eilftes Stück. D rey und zwanzig Gebote hatte Maimonides in den zten Abschnitt seines 8ten Buchs zusammengefaßt. Da uns nun der Raum zuletzt nöthiche,bey deri^en Nummer abzubrechen, so folgt mit mathematischer Gewißheit , daß ihrer noch sechse übrig sind, welche also lauten: . ,8) Die Priester, als Aarons Nachkömmlinge, mußten das , was von Speißopfern übrig blieb, essen, nach z B. Mos. 6, r 6. „das übrige soll Aaron mit seinen Söhnen essen." 19) Alle Opfer , die jemand vermöge seiner Gelübde, oder einer andern Sache wegen schuldig war, dem Herrn darzubringen, mußte er auf das nächstbeborstetzende Fest mit nach Jerusalem nehmen, nach; B. Mos. 12, 5 6. „du sollst dahin gehen, und mitbringen Brandopfer, Schlachtopfer. — ro) Die Opfer, wozu man sich durch ein Gelübde verbindlich gemacht hatte, nebst denen freywilligen Opfern, durfte man nicht aufschie- B.n.St. ken.

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