Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zehentes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 159 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2577043-2577053-9903534--2827-2579742- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Dtk Jildk. Siebenter Band, - Eilftes Stück. D rey und zwanzig Gebote hatte Maimonides in den zten Abschnitt seines 8ten Buchs zusammengefaßt. Da uns nun der Raum zuletzt nöthiche,bey deri^en Nummer abzubrechen, so folgt mit mathematischer Gewißheit , daß ihrer noch sechse übrig sind, welche also lauten: . ,8) Die Priester, als Aarons Nachkömmlinge, mußten das , was von Speißopfern übrig blieb, essen, nach z B. Mos. 6, r 6. „das übrige soll Aaron mit seinen Söhnen essen." 19) Alle Opfer , die jemand vermöge seiner Gelübde, oder einer andern Sache wegen schuldig war, dem Herrn darzubringen, mußte er auf das nächstbeborstetzende Fest mit nach Jerusalem nehmen, nach; B. Mos. 12, 5 6. „du sollst dahin gehen, und mitbringen Brandopfer, Schlachtopfer. — ro) Die Opfer, wozu man sich durch ein Gelübde verbindlich gemacht hatte, nebst denen freywilligen Opfern, durfte man nicht aufschie- B.n.St. ken.