Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zehentes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 160 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»6s »X* 10) Kein Fremder durfte heiliges Fleisch essen, näch r B. Mos. 29, z z. „Kein Fremder soll es essen: denn es iss heilig." 11) Das Dank und Friedopfer mußte nach , feiner Vorschrift dargebracht werden' z B. Mos. 7, r 1. „dieses ist das Gesetz des Dankopfers." 12) Das Fleisch von den geringem heiligen Opfern, war niemanden erlaubt, vor dem Blutsprengen zu essen. Dis iss eine Tradition über die Worte s B-. Mos. 12, 17. „du kälinst nicht essen."— iz) Das Speißopfer mußte nach dem göktlich n Befehle ordentlich dargebracht werden, z B. Mos. 2, i. „Wenn eine Seele dem Herrn ein Speißopfer darbringen wird. — 14) Das Speißopfer der Ehebrecher durfte nicht mir Oele gemischct werden , nach q-B-Mos. > 5, 15. „Kein Oehl sollst du darauf gießen." i;) Auch durfte kein Weyrauch dazu kommen , nach 4 B. Mos. 5, iz. „Roch Weyrauch darauf chun." 16) Das Speißopfer des Priesters wurde zum Eßen nicht verstattet. z B. Mos. 6, ,2z. "Das Speißopfer des Priesters soll ganz geopfert, und mchk gegessen werden." 17) Das Speißopfer durfte nicht vom Sauerteige gebacken werden, nach z B. Mos. 6, r6. "Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen." H----—--4. V