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Der Jude · 1771-01-01 · Zehentes Stück (1771) · p. Seite 158

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zehentes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 158 (sequence 14)
Language
German
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»6s LS *XO LS io) Kein Fremder durfte heiliges Fleisch essen, nach r B. Mos. 29, z z. „Kein Fremde soll es essen: denn es ist heilig." n) Das Dank und Friedopfer mußte nach , feiner Vorschrift dargebracht werden' z B. Mos. 7, n. „dieses ist das Gesetz des Dankopfers." 12) Das Fleisch von den geringem heiligen Opfern, war niemanden erlaubt, vor dem Blutsprengen zu essen. Dis ist eine Tradition über die Worte 5 B. Mos. 12, 17. „du kannst nicht essen." — i z) Das Speißopfer mußte nach dem gött, liehen Befehle ordentlich dargebracht werden, z B. Mos. 2, i. „Wenn eine Seele dem Herrn ein Speißopfer darbringen wird. — 14) Das Speißopfer der Ehebrecher durfte nicht mir Oele gemischet werden, nach 4B.Mof. 5, iz. „Kein Oehl sollst du darauf gießen." i;) Auch durfte kein Weyrauch dazu kommen, nach 4 B. Mos. 5, iz. „Roch Weyrauch darauf thun." 16) Das Speißopfer des Priesters wurde zum Eßen nicht perstattet. z B. Mos. 6, .2z. "Das Speißopfer des Priesters soll ganz geopfert, und mchk gegessen werden." 17) Das Speißopfer durfte nicht vom Sauerteige gebacken werden, nach z B. Mos. 6, ,6. "Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen."

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