Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Siebenzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 264 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»64 - HU GXG HU lich befiehlt: Du sollst ihn, (den Fremdling) und den, der bey dir wohnet erhalten, und dich seiner annehmen, damit er bey dir leben können Und ein jeder, der einen Armen Hergebens um ein Allmosen bitten kästet, und seine Augen von ihm wegwendet, Übertritt dey göttlichen Befehl: „Du sollst dein Herz nicht verhärten, und deine Hand hör deinem dürftigen .Micher nicht her» schließen.« Mgimsirides theift die Armen in Haus« yrme und in gemeine Bettler ab. Denen ersten sey m«n schuldig MI dasjenige zu schenken, woran sie Mangel leidey, und zwar alle? nach ihrem Etande, Würde und Charakter : Hat er z. S. kein Meid, sg laste man ihm eins machen; fehlet ihnen Hausrath, so werde ihm solcher, an« geschafftzt!. Will er sich nach seinem Stande verheirachen, so muß auch in dieser Angelegenheit für >hn gesorget werden. Ja, wenn ein solcher Verarmter gewohnt gewesen ist, ein Pftrh zu reiten, und einen Vorreuter vor sich her zu schicken , so ist der göttliche Wille: „du sollst ihn bis zur Abhelfung seines Mangels geben! Und also müßte man ihn ein Pferd und einen Käufer halten. (Das ist sehr genereux!) Wenn eine Waste von beiderley Geschlecht sich verheirathen will, so muß ihm der nöthigste Hausrath, die Hochzeitkosten, und ein ansehnlicher Anfang zu seiner Haushaltung von der Gemeine hergestreckt werden. E«n jeder contribuiret nach seinem Vermögen; wer nun den fünften Theil seiner Einkünfte