Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Siebenzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 263 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»XO 42 -6z Feld verließen, erinnert worden, den Arme« nicht gehörte, sondern noch nachgchoket werden konnte. War aber der Herr zu Hause, nnh vermissete eine Garbe, so war sie nunmehr verfallen, und durfte nicht gehoket werden. Das sechste Capitek redet vom Armenzehenden, und von hem , was jeder von feiner Erndke zu entrichten schuldig war. Erstlich mußte ey so gleich nach der Erndke von Feld - und Baumfruchten den; vsten Theil entrichten, welches die große Trum nur, od?r Hcbopfer hieß, und dem Priester gehörte. Nach diesem mußte er den roten Theil absondern, welcher der erste Zchende hieß, und den Leviten gehörete. Sodann wieder einen roten Theil, als den zweyten Zehenden für den Herrn selbst , welcher aber schlechterdings entweder in Jerusalem verzehret, oder zu Gelbe gemacht, und geschickt werden Mußte. Nach dieser Ordnung mußte er das erste, zweite, vierte und fünfte Jahr fvrtfahren, im dritten und sechsten Jahre hingegen ersparte cp den zweiten Zehenden, um an dessen Stelle den Armen-Zehenden zu entrichten. Das Schaltjahr aber war von allem frey. Die einzige Gewalt, die dem Hausvater bey dem Armenzehen« den übrig blieb, war, daß er denselben gn seine armen Verwandte entrichten konnte. — Die viep letzten» Lnpitcl handeln von den Allmosen. Wer es vermag, ist verbunden, seine Hand vor dem armen Nächsten nicht zu verschließen, weil die heilige Schrift ausdrück- R 4 lich