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Der Jude · 1770-01-01 · Siebenzehntes Stück (1770) · p. Seite 262

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Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Siebenzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 262 (sequence 6)
Language
German
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26s GX* genauere Verbindung kamen, so durften von der Zeit an, alle andere Arme, wenn sie auch Heiden waren, daran Theil nehmen. Die Feldfrüchle konnten die Armen, so bald es ihnen der Besitzer des Ackers erlaubte, zu sich nehmen, da es denn in ihrer Freyheit ftund, sich entweder selbst darunter zu heilen, oder eine gleiche Ausheilung von dem Hausherrn zu verlangen. Hingegen bey den Baumfrüchten, insonderheit bey solchen, die sehr hoch stunden, und die mit Lebensgefahr abzunehmen waren, war der Eigenthämer verbunden, sie durch seine Leute abnehmen zu lassen, und die Ausheilung zu besorgen. Es waren auch nur gewisse Tagesstunden zu Collec/en bestimmet, nämlich Morgens, Mittags und Abends, in welchen die Armen ihre Spenden abholen durften , damit keiner in Gefahr kam, vergessen zu werden. Kurz alle Anstalten waren so weißlich gemacht, daß alles ohne Zank und Streit unter den Armen selbst, und mit der schönsten Ordnung abgieng. Denn die Habsüchtigen unter den Armen, die denen andern etwas mit Gewalt wegschnappen wollten, und sich;. E. auf den Getraidehaufe» hinwarfen, oder ihn mit dem Kleide bedeckten, wurden tüchtig abgestrafet. —^ 'Im fünften Lapitel redet er insonderheit von der vergessenen Garbe, und meldet, daß eine Garbe, die vom Schnitter, aber nicht vom Herrn vergessen, oder auch von beyden vergessen worden war, daran sie aber, noch ehe sie das Feld

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