Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Sechzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 250 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»s» LL *x» Ligen Nasiräern erlaubt Hat, sich alle Jahre ein» mal das Haar , wenn es ihnen zu schwer worden, abnehmen zu lassen. Drittens trugen auch die Nasiräer ihre besonder» Kleider, wie aus dem Exem^l Johannis zu ersehen. Viertens mußten sie sich insonderheit, so lange ihr Gelübde wahrete, für aller Verunreinigung an den Todten hüten, l lebertraten sie von ungefähr und ohne ihre Schuld dieses Verbot, so war das Gelübde hiermit aufgehoben, und mußte ein solcher-Tage, wie bey den an Tobten Verunreinigten gebrauch« lich war , unrein seyn. Am siebenten Tage aber mußte er sein Haupt bescheeren, sich zur gebührenden Zeit mir Sprengwasser besprengen lassen, am 8ten Tage zwey Tauben zum Tempel bringen, die eine zum Sünd - die anM zum Brandopfer, mußte ferner ein jähriges Lamm zum Schuldopfer liefern, und von da an aufs neue zo Tage, oder wie lange er sollst gelobet hatte, zehlen, und sein Gelübde aufs neue ganz von forne anfangen. Dieses alles mußten sie fleißig ,und sorgfältig beobachten. Handelten sie wissentlich und vorseHlich wider eines ihrer Gesetze, so verfielen sie «nter die Strafe der Geißelung. So hart, strenge und eingezogen nun auch ein solches Leben war, so fehlte es doch immer nicht an Leuten, die sich auf solche Weise deyr Herrn verlobeten. Insonderheit war es gewöhnlich , daß man das Nasiräer-Gelübde, unter der Bedingung der Errettung aus einer großen Gefahr oder Noch, zu chun pflegte, wenn z. E. jemand