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Der Jude · 1770-01-01 · Sechzehntes Stück (1770) · p. Seite 248

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Sechzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 248 (sequence 8)
Language
German
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-4» GX» von gemachten Trank f Lauer ) trinken, nach 4 Mos. 6, „Weder Weinkerne, noch Hül, sen soll er essen." 7) Daß er inkein Todtenhaus gehe,nach 4 Mos. 6, 6. „er soll zu keinem Tobten gehen." 8) Daß er sich mit keinem Tobten auf irgend eine Art beschäftige, und sich daran verunreinige, nach 4 Mos. 6, 7. „er soll sich auch nicht verunreinigen an der Leiche seines Vaters, oder seiner M utter." 9) Daß der Nasiräer sein Haar wachsen lasse, nach 4Mos. 6,„Die Blöße seines Haupthaares soll er frey wachsen lassen." 10) Daß der Nasiräer sein Haupthaar bescheere, wenn er nämlich das Erfüllungs- Opfer, nachdem die Tage seiner Absonderung vollendet sind, darbringt, oder wenn er in den Tagen seiner Absonderung ein Opfer bringrss mußte, als welches geschähe, wenn er von ungefähr verunreiniget wurde , z. E. durch das jählings Ausstößen einer Leiche re. rc. nach z Mos. 6, 9. „wo jemand unversehens vor ihm stürbe.rc." LNaimonides har io ungeheuer lange Capitel Commentaricn über diese Gebote geschrieben , die aber vor unsere Zeiten so viel unerhebliches enthalten, daß wir uns von unfern Lesern durcheinen Auszug derselben keinen Dank versprechen. Um aber doch etwas von den Nasirqs ern zu sagtn, wollen wir an dessen Stelle Lundii Nachrichten von denselben, in s. Iüd. Heiligth. S B. E. zz setzen. Ein

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