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Der Jude · 1770-01-01 · Sechzehntes Stück (1770) · p. Seite 247

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Sechzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 247 (sequence 7)
Language
German
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W* 247 verspricht, lind un; eine so herrliche That ganz unvergeßlich zu machen, wird in den Synagogen eine besondere Tafts gehalten, worauf die Namen der Schenkenden mit großen strahlenden Buchstaben verewiget werden. Das ist die zureichende Ursache, warum man in manchen Synagogen mehr als ivc» Gesetzroüen anrnft. So viel hiervon. . gib * 4t 4v 4d -st Dep dritte Abschnitt r—>11^2 ^ilchus lTsesirob handelt von den Rechten der Nasiräer, und enthalt 8 Ver » und 2 Gebote 'r- Daß ein Nasiräer sein Haar nicht bescheere, 4 Mos. 6,;. „und soll kein Scheermesser über fein Haupt kommen." 2) Daß kein Nasiräer Wein trinke, noch etwas, welches damit vermischet, so daß dessen Geschmack wie der Geschmack des Weines'ist, nach 4 Mos. 6,?. „auch nichts, das von Weinbergen gemacht ist , soll er trinken." ob schon der Wein sauer oder vermischt ist) so bleibt ihm doch alles verboten, was davon herkömmt, nach eben der Stelle: , Weiueßig^ und starkes Getränke soll er nicht trinken. ' z) Daß er keine frische. Weintraube esse , eben? daselbst. ' 4) Auch keine trocknen, oder Rosinen , ebendas, z) 6) Er darf nicht einmal die Kerne und Hülsen von den Trauben genießen, oder den da-

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