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Der Jude · 1770-01-01 · Sechzehntes Stück (1770) · p. Seite 243

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Sechzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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24 »X» 24 24z Alddre Cftepem , so mußten sie sogleich dem Priester überliefert werden; Gelobte er sie aber ausdrücklich dem Herrn oder dem Tempel, so hatten zwar die Priester keinen Theil daran, allein weil der Tempel wederKnechte Noch Mägde, noch zum Opfer untaugliches Vieh haben dürfte, so wurden sie gelösek, und das Geld zuM Tempelschatze geschlagen. Denn ob es gleich z Mof. »7, 28. heißer. „Man soll auch keinen verbatts neten Menschen lösen , sondern er soll des Todes sterben," so Verstehen doch solches die Rabbinen hier nur von den Feinden Gottes, welche man mit Krieg überzogen,und gefangen hatte, inglercheN Von denen,welche von demObergerichte bey Kriegseppedikionen verbannt wurden, weil sie etwa ihren Ofsiciren oder Vorgesetzten nicht gehorchen wollen — Wer von diesen Dingen vollständigere Nachricht sucht, kann sie in Lunds Jüdisichett Heiligthümeen finden. Wir kommen auf die Gelübde der heutigen Juden , und bemerken überhaupt zweyerley Arten , nämlich VipN lTluddre Hekdisch, d. i. Heiligungsgelübde, da einer etwas zu guten Stiftungen gelobet, und ZTlrddee Ißun, d. i ndungsgelübde, da einer dis und Des nicht zu n, oder nicht ans zuziehen, oder nicht zu thun, gelobet r wobey sie die Regel beobachten, welche ihnen ihre Weisen gegeben haben, daß sie sich nämlich von nichts enthalten, als von solchen Dingen, die ihnen selbst das Gesetz verbietet, hingegen nichts ver« Ö a reden

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