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Der Jude · 1770-01-01 · Funfzehntes Stück (1770) · p. Seite 239

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Funfzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 239 (sequence 15)
Language
German
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LZ GXO LZ -Z9 anziehen und die sogenannte nvv, Mitte oder Todtenbaare vor ihm hinstellen, rc. wobey auch die Formul schrecklicher, mit mehreren Verwünschungen und Flüchen eingerichtet und versehen seyNjMuß. Wenn dieses beobachtet worden, so wollten wir fast zuverlaßig versichern, daß, wo es nur nicht Leib und Leben betrift, der Eidohne Betrug und Hinterlist, geschworen werden wird. Wir brechen hier von diesem Artikul ab, weil wir ohne Verletzung der ^Vorsichtigkeit nicht weiter Hehem dürfen, ob wir gleich bereit wären, auf Verlangen einer Christlichen Obrigkeit, mehreres davon zu sagen. '4t- 4t- - 4^ 4t- ' - -X-, 4t-/' /. ^, Peu zwore Abschnitt des sechsten Buchs Mchmyiii-is, ^^.12 M2^i:HLlchus L7fedopim handelt von Gelübden, und enthält 2 Gebote und r Verbot. Daß der Mensch alles das halte und bestätig ge,Was er mit seinen Lippen angelobt, es be- . t-reffe Opfer, Allmosen, oder was es will, nach 5 Most 2 z, 2 z. „ alles was zu deinen Lippe» ausgegangen ist, sollst du halten. " 2) Daß wenn ein solches Gelübde wieder aufgehoben, oder gelöste werden soll, es nach den göttlichen Rechten, welche 4 Mos. zo. zu finden sind, geschehen solle. z) Daß man sein gegebenes Wort nicht breche, noch dieGelübde,oder verwiegte Opfer verzögere und ,^«n die Länge verschiebe, nach e Mos.2z,2l. „du sollst es nicht verziehen, zu halten." Die

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