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Der Jude · 1770-01-01 · Funfzehntes Stück (1770) · p. Seite 235

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Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Funfzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 235 (sequence 11)
Language
German
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LL »XO LM «Z5 Dieses wird ausdrücklich in dem Buche Menorat Hammaa. S. iz. C. 4. mit fotzenden Worten gelehret: Wiewohl die Beschass» fenheit der Eidschwüre schwer ist, so giebt es doch einige Fälle, wo sie aus Jrthum oder Zwang geschehen sind, und wo der Schwörende wenn er sich nur dabey vorsiehet, daß sein Herz und Mund nicht übcreinstimmen, nicht sündiget, wenn er darwider handelt, weil er nämlich anders gedacht als geredt hat. > Nur darf er mit einem solchen Eide keinem Menschen, er mag Jude oder Christ seyn, einen Schaden zufügen, z. E. eine Schuld abläugnen wollen; als welches , wenn es gegen einen andern Religionsvervandten geschehet, eine desto schwerere Sünde ist, je mehr der Name Gottes dadurch entheiliget oder verachtet wird rc. Ja das berüchtigte Auflösungs Gebet: Cot nidve selbst handelt nur von Gelübden, Verbindungen, Verbannungen und Verschwörungen, wodurch sich einer für seine Person zu etwas, entweder zu khun oder zu lassen, anheischig macht, indem dergleichen Verbindungen selbst in der heiligen Schrift 4 B. Mos. ro, z. unter dem Namen : Eidschwnr mit begriffen werden: „Wenn jemand dem Herrn einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet rc?' Auch die Entbindung von diesen Obligationen, ist uns unter der Bedingung erlaubt, wenn sie ohne Vorbedacht und lleberlegung gemacht worden sind; welches sattsam daraus erhellet, weil so

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