Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Vierzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 219 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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LL OXG Sk9 Kundschafter der Rahab die Erhaltung ihres und ihrer Familie Lebens eidlich angelobten; Das zweyte aus Jos. 9,?. nämlich den Eid, welchen die Aeltesten des Volks den betrüglichen Äibeoniten leisteten. Beide Eide sind, iviewHl vieles darwider einzuwenden war; indem män z. E. den ausdrücklichen Befehl, 5 Mos 20, r6.17. hatte, keinen Heiden zu verschonen, dennoch unverbrüchlich gehalten worden, ohnerächtet die letzten,(die Gibeoniten,)ein treuloses und unwürdiges Volk waren; allein man wollte den Namen des Jehova bey fremden Völkern nickt entheiligen, daher blieb man billig bey seinem Versprechen. Wir könnten dergleichen vernünftige und gute Lehren noch mehrere aus einigen Rabbinischen Schriften aufsuchen, wenn nicht schon aus diesen erhellet«, daß es noch manche unter ihnen giebt, die in dieser Sache billig denken. Allein es fehlet deswegen nicht an andern, die das Gegentheil für nicht so gefährlich halten, dmvon wir doch^auch ein Paar hören wollen. In dem Buche Chastdim S. ^3. E. 3. heißt es also: Es giebt zwar einige Sünden, welche nicht «her als nach der darauf erfolgten Strafe vergeben werden, und deren viere sind: t) derMeineid, von dem es heißt: daß ihn der Herr nicht ungestraft lassen werde, 2) der Mcnschenmord, nach Joel z, ri. „sollte ich ihr Blut ungerochen lassen? Nein!'- 3) der Ehebruch, nach Sprüch. Sal. 6,29: „also gehets, wer zu seines Nach-