Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Vierzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 218 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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2!8 »X» Könige eingrseßet hat, dessen Eid er verachtet, und dessen Bund er gebrochen hak, soll er sterben) nämlich zu Babel. Denn weil er den Cid verachtet und den Bund gebrochen hat, wird er nicht davon kommen." Hieraus kann man nicht allein lernen, was für eine schwere Sünde der Meineid sey, sondern daß sie auch dadurch vergrößert werde, wenn sie an einem andern Reli« gionSverwandten begangen wird, weil der Name Gottes dadurch mehr als anderweit gelästert wird, welches Gott in dem folgenden iMn Verse deutlich dadurch anzeigk, daß er den Eid, den Zedekias dem Heiden geschworen hatte,seinen (Gottes) Eid nennet; „so wahr ich lebe, sind seine Worte, spricht der Herr Herr, ich will meinen Eid, den er verachtet, und meinen Bund den er gebrochen hat , aüf seinen Kopf bringen." lieber dieses stehet in den göttlichen Geboten ohne Ausnahme der Befehl : ihr sollt bcy meinem Namen nicht falsch schwören" dadurch wird also kein Fall ausgcdungen, eS werde einem Juden, oder einem Fremden, der kein Jude ist, geschworen. (Diese Erklärung Verdis-- stet Lob") Rabbi Salman Zeri führet in dem Buche: Jsüdi scher Eheriak S. i9.C. r. noch My merkwürdige Exempel aus der heiligen Schrift zur Bestätigung der Psticht an: daß man einem Gor den geleisteten Eid allerdings zu halten schuldig sey. Das erste nimmt er aus Jos. 2, 12. und 6,17 ,— 2Z, Da nämlich die beyden " Kund-