Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Vierzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 213 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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L< OX» rr; vorgenommen, da denn die meisten Juden, die nicht dabey nöthig sind, unterdessen qus derSyyagoge heraus eilen, um der ihnen so fürchterlichen Cerimonie nicht mit beyzuwohnen, doch müssen wenigstens ro Personen gegenwärtig seyn. Die Eidesfornnil selbst ist nach Beschaffen» heit der Umstände entweder kurz oder lang, allemal aber in den schrecklichsten Worten und Verwünschungen abgefaßt. Die Hauptwort? sind: Ich schwöre bey dem Jehova, dem GottJsraels,. bey dem, der barmherzig, und gnädig ist; oder ich sey verflucht vor dem Jehova rc. rc. alles nach Beschaffenheit der Umstände. Es stehet auch den Richtern frey, die Formul zu brauchen: Wir beschwören dich bey dem Namen Jehova rc. oder wir verfluchen dich vor dem Jehova, u. d. g. welches er mit einem deutlichen und lauten Amen bekräftigen muß. So stehet es auch bey ihnen, ob sie ihm die Gesctzrolle wollen halten lassen oder nicht, wie denn, wenn der Schwörende ein Gelehrter ist, auch die bloßen Tephillim oder Gebetricmen genung sind. —. Wir könnten uns bey dieser Sache länger aufhalten, allein wir schließen mit der Versicherung , daß bey denen Juden, wenn es in einer Jüdischen Sache geschiehst, nicht leicht ein falscher Eid zu befürchten ist. Nun ist die Be» antwortung der Frage noch übrig: wie viel die christliche Obrigkeit auf einen Judeneid zu rechnen habe? llm dieses gehörig aus einander zu setzen, werden wir am besten rhun, wenn wir, O 3 nach-