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Der Jude · 1770-01-01 · Dreyzehntes Stück (1770) · p. Seite 207

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Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Dreyzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 207 (sequence 15)
Language
German
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OMLS ac>7 )>on der Person selbst, die.es gegeben Hätte, andere aber könnten ihn davon entbinden. Der Entbindende aber muß allezeit der größte Gelehrte an dem Orte seyn. Und wenn man seinen Lehrer dazu nehmen kann, welcher qn dem Orte, wohnet, so ist es dessen Verrichtung, Der Schwörende muß in Person bcy dieser Handlung gegenwärtig seyn, und kann sie nicht etwa durck Deputirre verrichten lassen, ausgenommen ein Mann für semeFrau. DK Entbindung selbst geschiehet also. Der Schwörende spricht: „Ich habe diesen und jenen Eid gechan, den ich itzt bereue; denn wenn ich gewußt hätte , daß mir aus demselben einiger Nachtheil oder Vetrübniß entstehen würde, so hätte ich ihn vermieden. Denn gewiß, wenn ich damals gewußt Hätte, .was ich ißt weiß, so Hätte ich nicht geschworen." Der Rabbi sagt darauf: Hast du denn dieses längst bereuet? Antw. Ja. Der Rabbi spricht: Entweder Scharvui Loch , d. i. es sey dir erlaubt , nämlich wider den Wd zu handeln! oder Tjd./.'SklD.. Mutter Loch, d. i. du sollst entbunden seyn, oder Mochul Loch, d. i. es sey dir verziehen! Hatte er gesagt ->Lis Muffeu Loch, d. i. dein Eid soll aufgehoben seyn, oder dein Eid sey ungültig und unkräftig, so ist die Entbindung nicht gültig , ,weil sich dieser Worte niemand als der Vater bey der Tochter und der Mann Hey der Frau zur Eidesentbindung bedienen kann. Mann kann diese

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