Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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2o§ 4L »>L« 4L Wenn jemand eine Sache beschwöret, die jedermann, auch der geringste und gemeinste Mann weiß, so ist er des Meineids schuldig, wissen aber nur die Klägern und Erfahrnem darum, so ist er unschuldig. Z. E. es schwüre jemand, daß er ein Cameel durch die Luft hätte stiegen sehen, andere aber, die es höreten, widersprächen ihm, und er behauptete, et hatte einen großen Vogel gesehen , den er ein Cameel genannt hätte, so ist er schuldig, weil er den Sprachgebrauch nicht beobachtet hak. Wenn er aber schwöret, die Sonne sey kleiner als die Erde, da doch die Gelehrten wissen , daß sie 170 mal größer ist , u. d. m. so ist er unschuldig. Das sechste Sapitel von der Lossprechung vom Eide. Wenn jemand einen Eid geschworen hätte, ohne vorher alle Fälle , die ihm deswegen begegneten, übersehen zu haben, woraus ihm denn allerley Nebel erwüchse, daß er aber erst nachher Zeit erführe; nun gereuete es ihm aber: sö kann er zu einen Gelehrten, oder in dessen Ermangelung zu drey ungelehrten gehen, und sie um die Lossprechung seines gekhanen Eides bitten. Und diese haben auch die Freyheit, ihn davon zu entbinden. Ob nun gleich die heilige Schrcft von dieser Entbindung schweigt , so wissen wir doch gewiß .aus Tradition, daß unser Lehrer Moses den Befehl dar;,, empfangen hat. Ja obgleich in der heiligen Schrift befohlen ist, daß er sein Wort nicht schwächen oder fallen lassensolle, so wäre doch die -Rede daselbst nur von