Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 205 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»XO so? Wort im Herzen hat, z. E. Knaster, oder Türkischen re. rc. Nach dem Maimonides kann man auch einen hyperbolischen oder auf Irrthum gegründeten Eid mit guten Gewissen schwören. Z. E. es siehet jemand ein paar Regimenter Soldaten rnarschiren , und erzählet, daß er eine Armee von 600000 Mann gesehen habe, so ist seine Erzählung zwar etwas übertrieben, der Schwur aber deswegen nicht falsch, l Nach solchen Grundsätzen kann man den Eid leicht zu einem Complimente machen.) Im 4ten und; trn Capitel führet er die Fälle der Eidschwüre weiter aus. Bey einer beschwornen Sache, wo noch andere darinnen enthalten sind, muß auch auf die letztem gesehen werden. Wenn z. E. einer das Essen verschwöret, so darf er auch nicht trinken. Wer, seinem Nächsten böses zu thun, geschworen hat, es sey was es wolle, so ist der Schwur ungültig, der leichtsinnige Schwörer aber hat die Geisselung verdienet. Hat er aber geschworen, sich selber Leid zu thun, so gilt der Schwur dennoch, ob er gleich das beschworne Uebel nicht aus üben darf. Wenn er z. Eeine Zeitlang das Essen, oder den Schlaf verschworen hätte, so, daß er über derselben Enthaltung seinem Leibe und Leben schadete, so ist die Obrigkeit , die es erfährt, verbunden,^ sogleich geißeln zu lassen, und von dem Eide loßzusprechen, nicht aber zu warten, hiS er seineCasteiung zu seinemSchaden vorgenommen. Wenn