Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 195 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS »X« LS -95 bo<r , d. i. mit dem Hin und Herziehen des Messers geschehen muß. Wenn aber einer den Hals mit dem Messer auf einmal durchhauen, odex dasselbe mit der Hand durchtreiben wollte, u.dgl. so ist das Vieh träfst. Und das hieße eigentlich die Droßa. 5) TN^N/.EHelSdst, wenn man mit dem Messer durch die Haut oder durch die Wolle oder durch ein Halsband stechen wollte. Dieses ist verboten , denn es soll nicht gestochen , sondern geschnitten werden. 4) 'twirri, ^ägrömn, wenn der Schlachter das Messer entweder zu hoch am Halse gegen den Kopf zu, oder zu rief nach der Brust zu ansctzet und schlachtet. Dieses macht, wenn es geschehen ist, das Vieh zum Essen ungeschickt Denn der tödtende Schnitt .muß eigentlich an der Mitte des Halses geschehen. 5) Ikkur, wenn zu besorgen ist, daß die sogenannten WZVD Ginnyonim, d i. Zeichen, wodurch sie die Gurgel und denSchlund verstehen , einen Riß bekommen haben, welcher entweder durch ein schartiges Schlachtmesser, oder durch eine Stammung des Schlachtviehes an etwas festes, z. E. an eine Wand, gesche-- hen kann. Will sich derSchlachker für diesen fünfFehlcrn auf das sorgfältigste hüten, so muß er vor allen, Dingen drey dazu geschliffene und vorgeschriebene Schlachtmesser hüben, ein großes, von ohnge? fahr 16—18 Zollen zu dem großen Viehe , ein N2 mittle-