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Der Jude · 1770-01-01 · Zwölftes Stück (1770) · p. Seite 190

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Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Zwölftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 190 (sequence 14)
Language
German
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no LA »X» LL Höcht unglücklich machen, ) so soll auch kein Rabbi einem ein Zeugniß ausstellen, ivott -essen Gelehrsamkeit, Tugend und Gewissenhaftigkeit er nicht überzeugt/ist, und der insonderheit ein Feind der Trunkenheit sey. Ja man verlangt von ihm, daß er in diesen Dingen beynar he mehr als der Rabbi selbst verstehe. Hier klaget der Verfasser des gedachten Buchs gar sehr über den Verfall der itzigen Zeiten , in welcher man sich kein Gewissen mache, ungelehrten leichtsinnigen Un.d schlechten Leuten, die zu keiner andern Lehensart tüchtig sind, dieses wichtige Amt anzuvertrauen. Und gewiß ist es keine kleine Sache, alle die bey dem Schlachten und Visitiren vorkommende Rechte genau zu unterscheiden, indem dazu nicht nur eine Kenntnis der Anatomie, indem von allen Veränderungen der Eingeweide und Theile des Viehes genaue Rechenschaft abgelegt werden muß, sondern auch die Kunst der Scheerenschleiferey erfordert wird, indem er (den Schochek) das Challef oder Schlachtemesser auf das künstlichste zu präpariren Und zu führen wissen muß. Das Zeugniß, das er vorzuzeigen hat, lautet ohngefähr also: Mit Gottes Hülfe habe ich Endesbenannter den Gesetz. erfahrnen Rabbi N. N. aus der heiligen Gemeine N. mit vielen Proben probiret und ihn in der Gelehrsamkeit, und insonderheit in der Lehre vom Schlachten vollkommen geschickt erfunden. Ja die andern Schlach-

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