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Der Jude · 1770-01-01 · Zwölftes Stück (1770) · p. Seite 185

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Zwölftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 185 (sequence 9)
Language
German
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LL.GX« Stille geschehen kann, so lassen sie sich ein Gläßgen Mein mit einem Christen sehr wohl schmecken. Ob nnn gleich , wie wir oben gesehen haben, kNaiinonides Vie Christen mit zu den abgöttischen Völkern zählet, und ihren Wein von allem Gebrauche und Genüße der Juden ausschließet, so sind doch andere Lehren der Rabbinen dieser gerade zuwider, indem es z. E. in dem Buche Lol Bo, S. 104. C. 2, heißet: Eines Goi oder Christen Wem ist in unfern Zeiten zwar zu trinken verboten, zu andern Absichten aber ihn anzuwenden/ ist erlaubt. Daher kann ein Jude denselben von einem Christen, welcher ihm schuldig ist, statt der Bezahlung ohne Bedenken an, nehmen: — Ja es wird so gar die Ursache des verbotenen Christenweins von ihnen anders aüsgelegt, daß die Rabbinen nämlich durch dieses Verbot der genauen Gemeinschaft und Freundschaft mit den Christen Einhalt thun wollten , weil eS nämlich bey dem Weintrinken gemeiniglich auf Brüderschaften und Vertraulichkeit hinauslaufe, und könne insonderheit bey solchen Saufgelacken leicht Zänkerey und Unheil entstehen, welches durch das Weinverbot vermieden werden sollte. Bey dieser Gelegenheit wollen wir doch eine jüdische Tradition von der Erfindung des Weins mit beyfügcn, welche in dem Buche LTlifchmat Chajim S. i zy. C. 2. angetroffen wird. Der Meddrafch Akwir meldet übet i Mos. 9,20. M 5 „Noah

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