Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Zwölftes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 182 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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-8r »X« denn glauben, der koschere Wein könne von den Christen auf folgende Art entkoschert werdtn. Wenn ihn der Christ nur anrührt, oder den Mund an das Gefäß halt, als ob er trinken wolle, oder düs Weingefäß nur in die Höhe hebt, oder mit den Finger an ein 2och des Fasses rühret, oder das Faß wegträgt oder auch nur an einen, Weinwagen etwas rhut, z. E. ihn aufhebt, wenn der Wein nicht rinnen wollte, so ist er denen Juden dadurch nesech oder unrein worden. Ja, wenn ein Christ in den Keller eines Juden ohne dessen Gegenwart Hinabstiege, so halten sie dadurch den ganzen darinnen gelegenen Äßein für entheiliget, wenn der Jude aber durch das Kellerloch sehen könne, so blieben wenigstens diejenigen Fässer , welche er mit dem Gesichte erreichen kann, koscher. Aus eben den Gründen darf kein Jude einen Christen ein Weinfaß anvertrauen, es sey denn dasselbe zuvor r mal versiegelt, und damit niemand das Petschaft nachmachen könne, so muß -er Jude ein solches nehmen , das nicht leicht nachgestochen werden kann. Wenn Diebe in einen Judenkeller einbrechen , so kömmt es darauf an, ob der meiste Theil Christen oder Juden waren, im ersten Falle wird der Wein, den ste übrig lassen, unrein, im zweiten Falle,koscher. Wenn eine Christin etwa den Tisch eines Juden deckt, und auch den Wein mit aufsetzt, so ist solcher Wein nestch; hat sie ihn gar aus dem Keller geholet, so ist der ganz» Wein in dentsel-