Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Eilftes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 173 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS OX» LS 17» .gen Bäumen getragen werden, gehandelt. Da aber bey den heutigen Inden, weder Hebopfer, nsch andere dergleichenCerinwnien imBrauche sind so bemerke» wir nur die Gebräuche, die bey dem Genüsse junger Baumfrüchke Vorkommen. Nach der heiligen Schrift durften die Früchte von Bäumen, die noch nicht z Jahr alt waren, gar nicht gebrauchet werden; die vom vier» ten Jahre gehörten den Priestern, welche sich dieftlben auch mir Gelbe bezahlen ließen. -Heutiges Tages aber genießen sie nicht allein die s jährigen Früchte nichtssondern sie getrauen sich auch nicht die Blätter und das Holz eines solchen jungen Baums zu nutzen. Mit den Früchten deuten Jahres aber halten sie es ganz anders als im Alten Testamente, indem sie sich dieselben zu essen gar wohl erlauben. Um aber dem göttlichen Gebote einiger maßen gemäß zu handeln, so lassen sie die Früchte des gten Jahres so lange stehen, bis sie alle zusammen reif sind / alsderm werden sie auf einmal abgenommen, und auf einen Haufen gelegt. Hierauf nimmt der Besitzer einen Pfennig, zerbricht ihn in Stücken, und wirft ihn statt dev Auslösung in ein fliessen- -es Wasser: Wo keins vorhanden ist, muß e»r den Pfennig kn ganz kleine Theikgen zerstückln, und ihn in die Luft zerstreuen , wobey er folgenden Seegensspruch saget: „Gelobet seyst du Jehova, unser Gott, König der Welt, der . du uns mit deinem Gebote geh^liget, und die Auslösung der Früchte des vierten Jahres befohlen hast- " Im