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Der Jude · 1770-01-01 · Eilftes Stück (1770) · p. Seite 174

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Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Eilftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 174 (sequence 14)
Language
German
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r?4 »XO Im eilfeen, zwölften und dreizehnte« Enpitel wird von -^v2 Jajiir rIefsirch, oder von dem Abgötterweine gehandelt. Da nun die Juden bey diesem Verbote so genau sind, daß sie den Wein, der Nur von einem andern Re» ligionMerwandken ist berühret worden, nicht ein» mal trinken dürfen, so ist es werth, daß wir «ns bey dieser strengen Enthaltsamkeit in etwas aufhalren. Wer von dergleichen Weine trinket, der hat nach der heiligen Schrift die Geißelung verdienet- Solchen Wein, spricht MaiMSnides > welcher von Leuten herrühret, die keine Götzendiener sind, wie z> E. die Türken, darf man zwar nicht trinken, aber doch zu andern» Gebrauche anwendcu, z. E. zum Waschen, zu Heilungsmitteln re. Hingegen, der Wein von den NStzrim, d. i. Nazaräern oder Christen ist , weil sie Akkum, d i. Abgötter sind, völlig, zu jedem Gebrauche verboten. Es wird dieses Verbot so strenge beobachtet, daß wenn ein Christ nur von ohngefähr au eine Flasche Mit Wein stieße, die dem Juden gehörte, so ist sie durch diese Berührung entweihet, und also untüchtig von ihm getrunken zu werden. Das Buch Etz Chajim S- 21. C. r. warnet die Welt, ja keinen Wein zu trinken, den ein '»"OZ Ndchre d. i einer von andern Nationen nur angerühret hat, ja nicht einmal Wein von einem Juden, von dem man weiß, daß er in dergleichen Dingen nicht so genau ist. Denn der

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