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Der Jude · 1770-01-01 · Eilftes Stück (1770) · p. Seite 169

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Eilftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 169 (sequence 9)
Language
German
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L* »X» ablaufen könne. Hierauf wird jedes Stück besonders dreymal mit Wasser überströmet, und wieder in ein anderes Gefäß gelegt, wo es nochmals einige mal mit frischen Wasser gespielet, und hierdurch erst zum rechtmäßigen Gebrauchtüchtig gemacht wird. Eyer, welche in geschlachtetem Federviehs gefunden werden, müssen gleichfalls, eben so wie das Fleisch, mit Wasser und Salz vom Blute gereiniget, und können weder mit Butter noch mit Milch zugerichtet und gegessen werden; dahingegen die ordentlich gelegten Eyer, vor kein Fleisch zu achten, daher auch des Salzens »nd LVaschenS entübriget sind, und man kann sie sowohl zu Fleisch als Milchspeisen gebrauchen. Doch ist es nöthig, daß man die Eyer, wenn sie gesalzen werden , nicht mit zu dem Fleische lege, denn wenn dieses geschiehet, so darf man hie 'Eyer nicht essen. Eben so verhält eS sich mit dem Eingeweyde, und den Eallaunen; diese sollen auch unter dem Einsätzen, nicht zu dem andern noch im Salze liegenden Fleische gsleget werden. Zur Zeit der Noch, wenn man nämlich eine» Stücks Fleisch, zuM Essen, höchst benöthiget wäre, und man könnte die gehörigeZeit die es im Salze liegen soll, nicht abwarten, so Muß wohl abgewaschen, und vom Blute gereiniget. Mit Salze bestreuet und am Spieße , oder auf dem Roste gebraren werden, damit alles Blut 4 5 . heraus-

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