Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Eilftes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 168 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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-68 SXO riri'ini Hilchus Meliche Vehaddiche dieselbe lehret, wie sie das Fleisch durch Emsalzen und Abwaschen von allem Blute reinigen sollen. Wenn sie erstlich das Fleisch nach Hause bringen, so sind sie gewarnek, dasselbe nicht auf eine Dank oder Tisch zu legen, aus Besorgniß, daß etwas verbotenes, oder Butter oder auch nur Salz sich darauf befinden könne, wenn denn da» von etwas an dem Fleische hängen bliebe, so wa» re man schuldig, es erst dem Rabbinen zu zeigen , und dessen l lrtheil zu erwarten. Daher sollen sie sich gewisse Fleischkörbe und Gefäße zu diesem Gebrauche halten. In dem Gefäße muß daß Fleisch eine halbe Stunde mit Wasser überg.ossen, liegen/wozu man im Wintör einen warmen Ort erwählen sott, denn durch die Kälte würde das Blut in dem Fleische erstarren, und sich durch das Wasser nicht herausziehen lassen. Gar zu lange muß es auch nicht im Wasser liegen bleiben, weil es alsdenn zum Essen UU« tüchtig wird. Hat es aber seine gehörige Zeit geweichet, so wird es an einen bequemen Ort geleget, wo das Wasser wohl ablaufen kann, und so Venn wird jedes Stück von allen Seiten stark eingesalzen, insonderheit mtrß das Salz in die Einschnitte Und Hölungen sorgfältig einge» rieben werden. Also zubereitet, wird es in ei» nen döcherkorb oder auf ein schiefes Bret gelegt, und eine Seigerstunde liegen gelassen, damit das von dem Salze herausgebeizte Blut gemächlich ablau-