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Der Jude · 1770-01-01 · Eilftes Stück (1770) · p. Seite 167

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Eilftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 167 (sequence 7)
Language
German
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k'UMrmm »X* 167 V Funfzehntens 71^->N <!>arra die Lunge, in welcher alle Adern ausgeschnitten werden, und der sogenannte Dieb muß vor den Messer entspringen. Sechzehntes Halef, das Herz muß auf, geschnitten und inwendig mit Querschnitten durchkreuzet , die Spitze, nebst dem obersten RqMe aber ganz abgesondert, werden. 40 Siebzehritens 1122N Hakkobod von -.dgr Leber muß man das Fett da wo es an idie Galle gränzer, weg-und die, darinnen befindlichen Adern aufschneiden. Achtzehntens 12211 NLN.I HachdzerHakkobod, oder von dem sogenannten Rothfieische muß Fett und Haut getrennet werden. , .Neunzehntens müssen von den Füssen die Klauenspitzen abgehackt, und zwischen den Mallen aufgeritzet werden. . Mit dem Flügelwerke wird es also gehalten. Erstlich nehmen sie ihm die Ader im-Halse, so weit sie sich derselben bemächtigen können heraus, und zerschneiden, den Hals einigemal, von den Flügeln werden die Spitzen lind von den Füssen die Klauen abgeschnitten. Die sich des Eingeweides von Gänsen oder andern Vögeln bedienen wollen, müssen es zuvor von denen Gedärmen schneiden , die ihnen schon bekannt find. Wenn sn einem Eye ein Blutstropfen gefunden wird, darf es nicht gegessen werden. Hie zwoke Verordnung von der Znberenung , deWeWes zum Essen heißet .-iwdv L 4 NW1M -

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