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Der Jude · 1770-01-01 · Eilftes Stück (1770) · p. Seite 164

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Eilftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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»x« Vas sechste und siebente Lapitel vom verbotenen Blut - und Fett 5 Essen. Weil bey den Juden auf dieses Verbot sehr viel ankommt, so müssen wir uns auch dabey etwas länger ver, weilen. Denn indem sie mit dem Fleische, so wohl von vierfüßigen Thieren, als Vögeln, ehe es ihnen eßbar wird, viele Umstände und Alfanzrreyen machen, so wollen wir dieselben Stück vor Stück beschreiben. Sie haben dabey 2 besondere Verordnungen. Die erste Hilchus plikkun, d. i. wie sie jedes Stück sorgfältig untersuchen, und von denen daran -befindlichen verbotenen Adern und Fettir säubern müssen. Sodann wird erstlich der VK1 Rosch, oder Kopf von einander gespalten, um das Ober-und Unterhäutgen, womit das Gehirn umgrenzet ist, heraus zunehmen. Eben so muß aus jeder Kinnbacke eine'Ader ausgeschnitten werden. ZweytenS wird von. jeder Seite des Loschen, oder Zunge eine Ader herausgenommen; dann muß noch eine weiße Ader in der Zunge selbst, welche sich schwer fassen läßt, vermittelst eines leinwandnen Tüchelgens herausgezogen werden. Hierauf folgt das Zäpfchen an dem Gaumen , und einige damit zusammen hängende Beine und Häutgen, welche sorgfältig weggeschnitten werden. Und weil sich sowohl in dem Schlunde als in der Gurgel öfters geronnenes Blut sammelt, so werden beyde aufge- Schnitten. Dritr

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