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Der Jude · 1770-01-01 · Eilftes Stück (1770) · p. Seite 163

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Eilftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 163 (sequence 3)
Language
German
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4L »XG 16; ten kaufen soll, wofern sie nicht ein Jude hat ausmelken sehen. Da MvN gewiß wisse, daß sich aus der Milch unreiner Thiere weder Käse noch Butter machen ließe, so dürfte man Butter und Käse ohne Bedenken kaufen , wenn Nicht die Talmudisten diese Speise aus andern Ursachen verboten hätten, nämlich, weil sie in Erfahrung gebracht, daß man zur Formirung der Käse Thiermagen brauche. Dem llebertreker dieses Verbots ist eine derbe Tracht Prügel zugedachk. Ganz fromme Juden nehmen auch keine Butter als im äußersten Nothfalle von den Christen, und dann lassen sie sie vorher schmeißen, ehe sie davon essen, damit, wenn noch etwas geronnene Milch darinne enthalten lväre, sie davon gerei« Niger werde. Jstit vierten Kapitel wird bey Strafe der Geißelung verboten , daß kein Jude etwas von reinen Thieren, wsntt sie entweder Nicht gehörig geschlachtet, oder verreckt, oder in der Krankheit sind geschlachtet worden, essen solle. Junge neugebohrne Thiere dürfen nicht vor deck achtey Tage gegessen werden, män müßte denn gewiß wissen , daß sie die gehörige volle Zeit in Mutterleibs gewesen wären. Hingegen, wenn man ein Junges in einem geschlachteten Thiere findet, dasselbe kann man auch ungeschlachtet speisen. Dcks fünfte Lnpitel ist eine Erläuterung des Gebote: daß man kein Glied von einen lebendigen Thiere gemessen solle. L 2 Das

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