Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Eilftes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 162 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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,6r OXV LK ^s»n dritten Capitel wird alles Eßwerk, das von einem unreinen Thiere herkömmt, untersagt , z. E. Milch von unreinen Thieren, Fleisch von unreinen Fischen; die Menschenmilch und der Honig von Bienen und Hommeln ausgenommen, als von welchem sie nicht die eigentl. Urheber, sondern nur die Fabrikanten und Collecteurs aus Blumen sind. Die Weibermilch aber darf, wenn man sie brauchen will , nicht von der Brust gesogen , sondern in ein Gefäß gesammelt werden; Venn wie sie von einem Erwachsenen gesaugt, so wird es eben so angesehen , als ob er sie von einem Ungeziefer genommen hätte, und er bekommt deswegen Makkus Maedus, d. i. willkührliche aber doch tüchtige Prügel. Von den Eyern hat man folgende Kennzeichen zu bemerken, wenn man wisseuwill, ob sie von reinen oder unreinen Federviehs herrühren. Wenn die beyden Enden des Eyes entweder p-.D, LaddLn, d. i. rund, kuglicht oder Pin, Chaddin, d. i. spitzig sind, oder wenn man Key dessen Oefnung den Dotter nicht in der Mitten , sondern gegen die Schaale verschoben- und dafür das Weiße in der Mitte antrift, so ist es die Frucht eines unreinen Vogels. Daher ist es den Juden verboten, Eyer von andern Nationen zu kaufen, es sey denn daß sie dieselben genau kenneten , von welchen Vögeln sie gelegt wären. Die Milch von unreinen Thieren ist eben so wohl untersagt, als der Genuß ihres Fleisches. Daher man keine von andern Religionsverwand-