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Der Jude · 1770-01-01 · Eilftes Stück (1770) · p. Seite 161

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Eilftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 161 (sequence 1)
Language
German
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Sechster Band, Eilfkes Stück. m zweiten Kapitel der Erklärung des Maimonides, über z8 Jüdische Verbote,die von verbotenenSpeisen handeln,wird die Materie von den verbotenen Thieren fortgeseßet. Von dem Menschenfleische sagt er, daß ob es gleich nicht in der heiligen Schrift verbothew wäre , so sey es deswegen unerlaubt, weil es nicht nyt zudem reinenThierfleische gezählet werde.Hierauf folget eine Bestimmung des Unterschiedes der Insekten und des kriechenden Gewürmes, desgleichen/ derer, die in der Luft, in der Erde, im Wasser , in Früchten , und Speisen erzeuget werden: Wer von diesen' so viel ißet , als eine Olive austrägt, der hak die Geißelung verwirket. Ist das Ungeziefer kleiner als eine Olive, so kommt es darauf an, ob es ganz ist verschluckt worden, wenn'nur ein Bein z. E. von einer Mücke gefehlet, so hat man die Geißelung nicht verwirket. Allein die Maden und Würmgen, die in gesalzenen Fischen wachsen, sind erlaubt. S.B.n.St. L Im

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