Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Zehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 157 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LL OXM ' »57 Maul und Beine zugleich, so muß er, nachdem er es geschlachtet hat, untersuchen, obdasFleisch, welches an der untersten Spitze des Rückgrads, unter dem Schwanzknochen, einander durchkreuze. In diesem Falle ist es rein, sonst nicht. Doch macht der Waldesel hier wieder eine Ausnahme, bey welchem die gedachten Fleischtheile durch einandergehen, demohnerachteter aber doch ein unrein Thier bleibet. Wenn ein reines und erlaubtes Thier ein Junges wirft, das einem unreinen gleich steht, so kann matt es deswegen nicht weniger genießen^ wenn nur die Geburt in der Gegenwart eines Juden geschehen ist. Hingegen das Junge eines unreinen Thieres, wenn es auch einem reinen völlig ähnlich wäre, darf nicht gegessen werden. Ein Thier , das doppelte Glieder, z. E. ein doppeltes Rückgrad hat, ist verboten. Und dieses Gebot soll 4 Mos. 14, 7. stehen, wo es-heißt» „Alles was gespaltene Klauen hat, d. i. das gespalten ist. Weil hier die Idee gespalten wiederholet wird, so wird der letzte Ausdruck für etwas doppeltes gehalten. ,S. R. Galpnl. Jarchi Erklärung bey dieser Stelle. Ueberhaupk sind denen Juden von den zahmen Thieren , nicht mehr als 3, und von den wilden 7 Arten zu essen erlaubt; nämlich von den ersten, Rinder, Schaafe und Ziegen, von den wildenti) derHirsch, r)dasReh, d. i. nach Luthers Uebersetzung - der Büffel, nach andern