Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Neuntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 132 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2577043-2577052-9903506--2357-2579298- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
rzs LS LS niemand am Tage einige Arbeit thun, alle Bäder wurden verschlossen, denn kaum, daß man sich das Gesicht, Hände und Füsse waschen durfte, so durfte sich hingegen niemand ganz baden, noch salben. Eben so wenig war es erlaubt, in Schuhen zu gehen. War auch diese strenge Fasten unkräftig, so wurden noch 7 auf einander folgende Mont - und Donnerstage zu noch strengerer Uebung ausgesetzet. Denn an denselben mußten auch die Schwängern und Säuglinge sich der Speise enthalten. An allen aber wurde auf öffentlicher Straße gebetet und geblasen, wobey einer der Aeltesten Strafpredigten hielt, und das Volk zur Buße ermahuete. Au dem ordentlichen. Früh-und Abendgebete wurden noch 6 besondere Seegenssprüche gefügct, alle Gewölber und Kramladen mußten bis zur Abendzeit geschlossen bleiben, wovon allein der Donnerstag, um des Sabbaths - Einkaufs willen , eine Ausnahme litte. Alle Tage dieser siebentägigen Fasten wurde der Gesetzrollenkasten oder der heilige Schrank auf die öffentliche Straße gebracht, um welchen sich alles Volk, mit Säcken bekleidet, versammelte, indem daselbst das gewöhnliche Morgen- und Abendgebet verrichtet werden mußte. Um das Volk weichmüthig zu machen, und znm Weinen zu bewegen , trat einer hinzu , lind bestreute den heiligen Schrank und sogar die GeseHrolle mit Asche, ein anderer legte etwas Asche auf den Kopf des Obersten, und des Gerichtspräsidenten, und zwar just an den Ort, wo die Denkriemen / zu