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Der Jude · 1770-01-01 · Neuntes Stück (1770) · p. Seite 131

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Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Neuntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 131 (sequence 3)
Language
German
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KL *x* KL rzr. den gewisse Hülfe zu erwarten hatte. Er führet auch Fälle an', da die Noch eines einzigen zu einer sabbathlichen Fasten berechtige, wenn z E. ein Jude von einem bösen Geiste besessen, von Heiden und Räubern verfolget würde rc. rc. Ilm zweiten Lüpitel bestimmet er, was eigentlich zur allgemeinen Noch gehöre, da er denn unter andere allgemeine Landplagen, auch die Abnahme des Handels und Wandels zählet; Denn wenn Vas allgemeine Gewerbe, sagt er, so weit herunter gekommen ist, daß sich der Kaufmann genökhiget stehet, eine Sache, die ec> Gulden werrh ist, um 6 zu verkaufen, so verdient dieser Vorfall den Namen einer großen und allgemeinen Roth , über welche man auch am Gabbathe fasten mag. D«rs dritte und vierte Lapite! handelt insonderheit von der Fasten, welche des anßcnbleibenden Regens ivegen angestellet wurde. Wenn es in der ordentlichen Regenszeit bis in die Mitte des Monats «Lhefch, wan nicht geregnet hatte, so fasteten nur die Gelehrten alleine, zTage, nämlich Montags, Donnerstags, und wieder Montags. War der Monat Risiuf auch ohne Regen eingekreten, so verordnere die Obrigkeit z solche Fasttage für die ganze Gemeinde, an welchen das Volk mit Haufen in die Synagogen eilte, und Gott flehentlich um Hülfe bat. Waren auch diese ohne Wirkung verflossen, so wurden z neue, strengere ausgeschrieben, welche so gar die Standleute des Tempels mit feyern mußten. An denenselben durfte I 2 nie-

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