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Der Jude · 1770-01-01 · Neuntes Stück (1770) · p. Seite 130

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Neuntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 130 (sequence 2)
Language
German
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>zo LL »X» vor dem Fasten schon in unsenn dritten Bands gehandelt, dem ohnerachtet halten.wir es nicht für überflüßig, aus den 5 Eapiteln, welche LNaimonides über dieses Gebot geschrieben, eins und das andere noch mit anzuführen. Irn ersten beweiset er die Schuldigkeit bey einer allr gemeinen oder besonder» Noch sich zu Gott zu wenden , und dieselbe nicht etwa einem Ohnge» führ zu zuschreiben, weil man durch diese Art des Unglaubens den göttlichen Zorn immer mehr häufe, nach z Mos. 26,27. 28. „Werdet-ihr mir aber dadurch noch nicht gehorchen, sondern mir entgegen wandeln, so will ich euch auch im Grimme entgegenwandeln." (Was hier durch entgegenwnndeln übersetzt ist, heißt im Ebr. 'N2YN1 Vdk d. i. wenn ihr meine Schickungen demOhngefahr zuschreiben wollet, so will ich euch auch diesem Ohngefähr rm Zorn überlassen, d. h. ich > will euch meiner gnädigen Vorsorge nicht mehr würdigen.) Ferner verbiethet er, daß man weder am Sabbath, noch Neumonden, noch Zwischenfeyertagen eher kein Fasten anordne, noch mit der Posaune oder Trompete blase, ausser in allgemeiner Noch, wenn eine schleunige Hülfe, die keinen Aufschub leidet, nöthig ist, wenn z. E. eine ganze Stadt, oder ein Schiff mit Inden, in Lebensgefahr schwebet, in diesem Falle ist cs zwar erlaubt, auch an benannten Tagen zu fasten, aber nicht zu blasen, es müßte denn seyn, daß man durch dasselbe von denen herzueilenden Juden

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