Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Achtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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GXO 22 rrr 2.) Daß man nichts vermischtes gesäuertes esse, nach r Mos. 12, 22. "Alles gesäuerte sollet ihr Z.)nicht essen." Daß man auch an dem 14. Tage Nachmittags kein gesäuertes mehr esse, nach s Mos. 16, z. "Du sollst kein gesäuertes auf das Fest -essen." 4.) Daß man allen Sauerteig am i4ten Tage also noch vor dem Feste, aus den Häusern schaffe, nach 2 Mos. rr, 1"Am ersten Tage sollt ihr mit dem ungesäuerten Vrode in euren Hausern aufhörcn." s.l Daß man kein gesäuertes sehen soll, nach r Mos. i z, 7. "Daß Key dir kein Sauerteigs noch gesäuertes gesehen werde." ' 6. ) Daß man die sieben Tage über kein gesäuertes in den Juden Hausern sinde, nach 2 Most 12,19. "Man soll kein gesäuertes in euren Häusern finden." 7. ) Daß man in der Passahnacht ungesäuertes Vrod esse, nach 2 Mos. 12,18?Des Abends Hllt ihr ungesäuert Brod essen." , , 8. ) Daß man schuldig sey, in der ersten Nacht des Passahfestes den Ausgang aus Aegypten zu verkündigen, nach 2 Mos lz, 8. "Und sollt euren Söhnen sagen, an selbigen Tage." Wir glauben diese Materie schon im ersten Bande erschöpft zu haben, daher wir die L. Capirel des Mnittromdes unberührt lassen. Der fünfte Abschnitt N212 Hilchus Gchophar Sukks Velnlnf,