Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Achtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 124 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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»L4 *XG LU 2.) Daß diese Ruhe auch auf den siebenten Tag gehöre. "Der siebente Tag soll euch auch hei, ligseyn" ebendas. 8-) Daß man das Wochenfest feyere, nach z Mos. rz, 24. "ihr sollt ausrlihen diesen Tag, denn er soll unter euch heilig seyn, wenn ihr zusammen kommet." 4. ) Daß man den ersten Tag des siebenten Monats feyere, nach zMos. 2z, 24. "Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr ruhen. " 5. ) Daß man den ersten Tag. des Lauberhüttenfestes feyere, nach z Mos. 23, z?, " Am ersten Tage sollt ihr zusammen kommen." 4.) Daß man auch den achten Tag dieses Festes feyere, nach z Mos. 2z, z6. "Am achten Tage sollt ihr auch zusammen kommen." 7.) — 12.) sind: daß man an diesen genannten Tagen keine Arbeit perrichten soll, z Mos. rz, 7.-36. Dasjenige, was in den 8- Capi'keln Erklärung borkömmt, haben wir im sten Zten und gten Bande hin und wieder beschrieben. Der vierte Abfchm't NLV1 Hilches Chowez Uniatze handelt von gesäuerten und ungesäuerten Brode, und begreift 3 Gr¬ und; Verbote. i.) Daß man kein gesäuertes am Passah esse, nach 2 Mos. t z, z. "Du sollst nicht Sauerteig essen." , - r.) Daß