Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Achtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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LS G-c» LS?sz Der zweyte Zlbschnitt ^i!chu» Eruvin, d. i. die Gebräuche der Vernrengungen, gründet sich zwar auf ein Gebot, welches aber nicht mit zu der Zahl der 6i z. gehöret, indem es nur von den Rabbinen eigenmächtig ist verordnet worden, nichts desto weniger aber in eben der Hochachtung wie die übrigen bey denen Juden stehet. Es handelt von dreyerley Arten der Mixturen, r) von der Vermengung ihrer Wohnungen und Höle, 2) von der Vermengung der Sabbqthwege z) von der Vermengung gelochter Speisen, Die beyden ersten Arten sind von den Rabbinen darzu erfunden, damit die Juden am Sabbathe desto ungehinderter von einem Hofe zum andern gehen können, und sich nicht allzugenau an den Sabbathwcg zu binden brauchen, Die dritte Art aber ist deswegen ersonnen, daß im Fall der Freytag ein Feyerkag wäre, ihnen erlaubt sey, an demselben auf den künftigen Sabbgth zu kochen, Da wir sowohl die Bestandtheile dieser Mittel, als auch die dabey vorkommenden Rechte schon beschrieben haben, so ersparen wjr uns hier billig wieder die hleberschung von 8. wcitläuftigen Capiteln. Der dritte Abschnitt 21l2S1'4»llchus Schewises Iomtof genannt, handelt von der Feyer dex Festtage, und enthält 6. Ge- und 6 Verbote. i.) Daß man am ersten Tage des Osterfestes ruhe, nach 2 Mos. 12, r 6. «'Am ersten Tags sollt ihr zusammen kommend