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Der Jude · 1770-01-01 · Achtes Stück (1770) · p. Seite 122

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Achtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 122 (sequence 10)
Language
German
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rsr LS »XO Summe dieses zweyten Buchs bestehet aus n, Geboten. Sein drittes Buch nennet MaLmomdes 222^222 iLv Sepher Semannim, das Buch der Zeiten, und ist jn neun Abschnitte getheilet. Der erste Abschnitt 22V 2l2^n^ilchus Schabbes, die Rechte des Sabbaths, enthält 2, Ge-und z. Verbote, 1. ) Daß man am Sabbaths ruhe, nach 2 Mos, 2Z, 12. «'Den siebenden Tag sollst du feyern." 2. ) Daß man den Sabbqrh heilige nach dem Ausspruche: "Gedenke des Sabbaths, daß du ihn heiligest," 2 Mos, 20, 8. z.) Daß man am Sabbath keine Arbeit thue, nach 2 Mos. 2y, is. "Du sollst kein Werk thun." 4. ) Daß niemand am Sabbath über die Grenzen des festgesetzten Sabbarhwegs gehen solle, nach 2 Mos. 16, 29. "Niemand gehe heraus von seinem Orte. 5. ) Daß niemand am Sabbath sträflich handle, oder sich an seinem Nächsten und Untergebenen zu vergreifen oder sich an ihm zu rächen suche, nach 2 Mos. ZZ, z, "Ihr sollt kein Feuer anzünden in euren Wohnungen." Ueber diese 5. Gebote commentirt er in nicht mehr als 30. langen Capiteln. Wir können aber auch diese überblättern, weil wir die 4. letzten Bogen des ersten Bandes mit denen hieher gehörigen Dingen angefüllet haben. Dcp

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