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Der Jude · 1770-01-01 · Achtes Stück (1770) · p. Seite 121

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Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Achtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 121 (sequence 9)
Language
German
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LL E LL »r glauben, so können wir uns der llebersetzung allhier überhebrn. Vierter Abschnitt ^ilchus Aizzis genannt, handelt von den Rechten der Dcnkfäden, meinem einzigen Gebote, welches seinen Ursprung, ans 4Mos. i;, z 8führt, wo es heißt "Sie sollen sich Zizzis oder Läppgen an Len Fittigen ihrer Kleider machen." Auch von diesem Gebrauche haben wir schon im ersten Ban» de, von S. 107. u. f. hinlänglich gehandelt, daher wir die z. weitschweifigen Capitel Erklärung des kNaimonibes wiederum überschlagen. Fünfter Zlbschnitt Hilches Berochos, besteht gleichfalls nur aus einem Gebote, daß man nämlich schuldig sey, Gott nach empfangener Speise und andern Wohlthüken zu danken, nach s Mos. 8, 18. "Wenn du gegessen hast und satt bist, sollst du dem Herrn deinem Gott danken." Im ersten Bande S.?io. steht die ausführliche Erklärung dieser Pflicht, welches uns entschuldigt, daß wir hie r i großen Capitel des Mmmonrdcs mit Stillschweigen übergehen. Sechster und letzter Abschnitt des zweyken Buchs Hilchus Mile, handelt von der Beschneidung, in dem einzigen Gebote Z Mos. 8,?. "Am achten Tage sollst du beschneiden die Vorhaut deines Fleisches 7 wovon die weitere Ausführung in unserm fünften Bande auf den ersten 67. Seiten zu suchen ist, Mmmonides hat davon Z. Capitel. Die H § Sumnre

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