Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1770-01-01 · Achtes Stück (1770) · p. Seite 119

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Achtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 119 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2577043-2577052-9903505--2343-2579285
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

*X« LL »» ohne Andacht hersaget, seiner Schuldigkeit kein Genüge gethan habe; hingegen bey den übrigen Theilen desselben ist keine so strenge Andacht nölhig. Ferner stehet es in jedes Willkühr, dieses Gebet stehend oder sitzend, liegend, fahrend oder reitend zu verrichten. Doch soll derjenige, welcher während der Zeit liegt, nicht auf den Rücken, nicht auf dem Bauche liegen,— Das dritte Capitel leget die Schuldigkeit auf, sich vor der Verrichtung dieses Gebets die Hände zu waschen, welches denn an einem reinlichen Orte geschehen .soll. Das vierte Capitel endlich bestimmt die Personen, die es zu sprechen verbunden sind. Ausgeschlossen sind davon Weiber, Knechte und Kinder, Zweetee Abschnitt, welcher Hilchttß Tephilla von dem Maimoirides genennet wird, handelt vom Gebete, und priesterlichen Seegen. Zwey Gebete kommen in demselben vor; r.) Daß Gott nach 2Mos. 24, 25. "Ihrsollt dem Herrn euren Gott dienen," anzurufen sey. Denn der Dienst bestehet im Gebete. 2.) Daß die Priester schuldig sind, das Volk zu seegnen,nach 4Mos. 6,24. «Also sollt ihr die Kinder Israel seegnen." Maimonides hat nicht mehr als is. Capitel Erklärungen darüber geschrieben, die wir aber übergehen, weil wir das vornehmste zum Gebete gehörige schon im ersten Bande, von S. 89- — H 4 26z.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.