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Der Jude · 1770-01-01 · Viertes Stück (1770) · p. Seite 52

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Viertes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 52 (sequence 4)
Language
German
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x» 2K *X* Gnaden an — und erlöse uns von allen bösen Rathschlägen, von Armuth und Dürftigkeit, von allerley Arten der Strafen, vom Gerichte der Hölle, und von dem Leiden im Grabe. Wenn man einwendet, daß der Körper ohne Seele ja leblos und unempfindlich ist, so antworten sie, daß die Seele zu dem Ende eben, dem Körper so lange gegenwärtig seyn müsse, so lange diese Bestrafungen dauern. Denn das obgenannte Buch Ioee (bhüttmm lehret ausdrücklich: Deswegen , damit der Leib alle diese Strafen empfinden möge, muß die Seele zo Tage unten auf Erden bleiben , und kann nicht eher an den Ort ihrer Bestimmung gelangen, so wie eine unreine Frau, so lange ihre Unreinigkeit währet , draußen fitzen muß. Dieses haben die allervernünftigsten und Höchstgeehrtesten ihrer Rabbinen festgesetzt, wie man aus dem Buche Reschith LhochimrCap r ^Schaarhajirrn genannt, und aus des berühmten, und klugen Rabbi Manaße BenIfraelBuche Nrschmat Chajim, Cap, 24. des zweiten Maiiriars mit Mehrern darthun kann. Die sechste Bestrafung geschiehet in der Hölle. Wobey der Ort, die Schöpfung , der Name, die Haupkthore, die Hauptpaläste, die Mengeder Zimmer, das eigentliche Strafgericht , und endlich die Einwohner der Hölle zu betrachten Vorkommen. Das Buch ITsischmat Lhajim S. zr. C. i . fängt die Beschreibung der Hölle also an r Es

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