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Der Jude · 1770-01-01 · Fünf und zwanzigtes Stück (1770) · p. Seite 395

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Fünf und zwanzigtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 395 (sequence 11)
Language
German
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LL *XO Z95 MN antrifft. Ein rechtschaffener Jude muß sich' aller Lobeserhebungen auf dieselben enthalten. Doch bindet Maimonides die Juden, welche unter dem Drucke anderer Volker leben, so stren- Le an diese Regeln nicht, sondern in diesem Falle erlaubt er ihnen, einen gewissen Grad von Höflichkeit Und Freundschaft, den sie in dem Umgänge mit dergleichen Nationen beobachten können und sollen. Das eilfte Capitel verordnet, daß sich die Juden nicht nach den Moden derjenigen Völker unter denen sie wohnen, kleiden, noch sie in ihren Sitten nachahmen sollen. (Eine Verordnung, die von unfern heutigen Juden schlecht befolget wird!) Ferner handelt er hier nochmals von allerley Arten der Zauberey und des Aberglaubens, die er weitläuftig beschreibt, daß sie in lauter thörichten und weibischen Dingen bestehen, welche - einem so weisen Volke unanständig wären. (Und wo ist gleichwohl ein Volk, unter welchem mehr Aberglauben getrieben wird, als unter den weisen heutigen Juden?) Bey dieser Gelegenheit suchet Mmmoirides den Unterschied zwischen sden Zauberern,welche; Mos.,i8, ro. genennetwerden, zu bestimmen; und da versteht er denn durch einen VMS Menachesch, eine solche ArtAbergläubische, welche allerlei) nichts bedeutende Dinge, für gewisse Zeichen der Zukunft ansehen s z. E. der Bissen ist einem aus dem Munde, der Stock

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