Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Fünf und zwanzigtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 389 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LA HX* LA?8- und sie erhielten Verzeihung; widrigenfalls wurde ganz Israel aufgeboten wider sie auszuziehen, lind nach vollbrachter Eroberung, wurden so viele Gerichte daselbst niedergesetzt, als hinreichend waren, leben abgöttischen Einwohner einzeln zu verhören. Alle die nun der Abgötterey überwiesen werden konnten, wurden angemerkt, und wenn man den geringsten Theil abgöttisch fand, so wurden sie als einzelne Verbrecher durch die Steinigung abgestraft, und ihr Vermögen blieb ihren Erben; hatte sich aber der größte Theil, oder die sämmtliche Bürgerschaft verführen lassen, so wurden sie dem hohen Synedrio zu Jerusalem vorgestellet, welches denn das Urtheil über sie aussprach. Sie (die Verbrecher) verloren sodann in Jerusalem ihrEeben durch das Schwerdr, ihre Weiber, Kinder, Vieh,und alles Lebendige wurde in der Stadt getödtet, alle ihre Habseligkeiten aberwurden auf einer Straße oder Markt zusammen gehäuftem!) sammt der Stadt mir Feuer verbrannt. Den übrigen unsträflichen Einwohnern geschähe zwar kein Leid an ihrem Leibe und Leben, allein ihr sämmtliches Vermögen litte mit jenem einerlcy Schicksal rc. Merkwürdig ist, daß. wenn ein solcher Ort keinen Markplatz, und keine Mauer hatte; so durfte ihre Haabe eher nicht verbrannt werden, als bis man erstlich eine Mauer herum gezogen hatte. Ein jeder, der eine solche Stadt bestrafen half, wurde, weil er den göttlichen Zorn, von Israel mit abgewendet hatte, sehr hoch geachtet, Bb z und