Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Vier und zwanzigtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 382 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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88- LS OXO LS 44) Niemand soll nach; Mos. l8, ro.allerley magische Künste und H.xecey treiben. 4;) Man soll die '^cken oder Winkel des Hauptes nach Art der Evtzenxriestcr nicht ganz ab« scheren, nach 3 Mos. 19, 27. Ihr sollt die Ecken oder Winkel eures Hauptes nicht rund umher abschneiden. 46) Man soll nach eben diesem Verbot, sich den Bart nicht abscheeren, oder verderben. 47) Ein Weib soll keine Mannskleider kragen; nach; Mos. 22,;. Ein Weib soll nicht Mansgeräthe tragen. 48) Ein Mann soll nach eben diesem Aussprache keine Weiberkleider tragen. 49) Niemand soll sich an seinem Leibe bezeichnen, oder nach der Götzendiener Art ein gewisses Mal. einbrennen; nach; Mos. 19,28. Ein eingebranntes Zeichen oder immerwährende Schrift sollt ihr nicht auf eurem Fleische tragen.;o) Niemand soll sich nach Art der Abgöttischen bey Trauerfällcn zerkratzen, oder zerschneiden oder zerritzen, nach; Mos. 14, i.;i) Man soll sich nach eben diesem Verbote über einen Tobten keine Glatze macken. / Die Ursachen, warum Mmmomdes die letzten 7. mit unter die Verbote der Abgötterey gesetzt hat, werden wir in seinen Erklärungen hören, aus deren weirläuftigen Umfange wir wieder einen kurzen Auszug liefern wollen. Sie machen zusammen i2 Capitel aus: