Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1770-01-01 · Vier und zwanzigtes Stück (1770) · p. Seite 381

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Vier und zwanzigtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 381 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2577043-2577050-9903447--2180-2579131
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

LS EXO LS Z8l lerley Erscheinungen und G.stalten merket, und zu den Verrichtungen seiner Geschäfte gewisse Tage und Stunden wählet. 38) Niemand soll sich aufs Weissagen legen; nach; Mos. i8, io. Es soll unter dir nicht gefunden werden ein Weissager, d.i. ein solcher Mensch, welcher nach einigen abergläu-. bischen Proben gewisse und unfehlbare Ausspruche zu thun, vorgicbt. 39) Niemand soll auf das Geschrey oder den Flug der Vögel, oder mach des Aben Esra Ueberse- Huiig, auf die Bewegung der Wolken achten, und ekwasLarnach beurtheilen; nach Z Mos. 19,26. Ihr sollt nicht aüfVogelgeschrey achten. 40- Niemand soll ein Beschwörer seyn; da Man nämlich Teufel oder Geister bannen will, oder nach anderer Erklärung, Schlangen oder ander Ungeziefer an einen Ort zu versammeln sucht; nach; Mos. 18,n. 41) Niemand soll laut eben dieser Stelle, die Tobten um Rath fragen. Welches nach dem A^en Esra gewisse Leute thaten, welche zu den Gräbern gierigen, und ein Todtenbein in die Hand nahmen, wobey es ihnen vorkam, als ob sie die Gestalt des Tobten entweder wachend oder im Traume erblickten, der ihnen sodann den gesuchten Bescheid ertheilte. 42) und 43) Niemand soll dasOrakul Obh oder Jddoni fragen; nach; Mos. r 8, i r. 44) Nie;

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.