Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Vier und zwanzigtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 380 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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M LL OX» 8 r > Ma» soll sich weder dererjenigen Sachen, , welche zum Götzendienste gehören, noch auch des Weins bedienender ihnen ist geweihet oder geopfert worden; nach; Mos. 7, 26. Du sollst den Greuel in dein Haus nicht bringen. Z2) Es soll sich niemand dererjenigen Sacken bedienen, noch sie begehren, mit welchen die Götzen gezieret sind; nach; Mos. 7, 25. Du sollst nicht begehren des Goldes oder Silbers, das daran ist. zz) Man soll mit abgöttischen Völkern kein Bündniß machen; nach 2 Mos. 2z, Z2. Du sollst dich in kein Bündniß mit ihnen einlafsen. 84) Man soll mit abgöttischen Völkern keine Barmherzigkeit haben; nach; Mos. 7,2. Du. sollst dich ihrcwnicht erbarmen. " 84) Man soll dieAbgöttischennichtimLandewohnen lassen; nach 2 Mos. 2z, zz. Sie sollen nickt in eurem Lande wohnen. 96) Man soll die Sitten, Lebensart, und Kleidungsform solcher Völker nicht annehmen; nach z Mos. 2Z, 2Z. Wandelt nicht in den Satzungen. " 87) Man soll nicht Tage wählen; nach z Mos. 19, 26. Das C'br. Wort hiervon heißt'eigentlich d. i. probiren, prüfen, und soll nach der Rabbinen Erklärung hier so viel bedeuten, als bas Achten auf abergläubische Dm-, ge; wenn einem z. E. ein Haase oder ein alt Weib begegnet, daß es ein Unglück bedeute; oder nach dem Aben Esra, wenn man auf al-