Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Zwey und zwanzigtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS OXO LS S49 D?ose: »Nach dem Gesetze das sie dich lehren, und nach dem Rechte, das sie dir sagen-sollst du thun; Du sollst von dem Worte, das sie dir anzeigen, weder zur Rechten noch zur Linken weichen." also: Weimer, (der Rabbi) auch schon zu dirstigre, daß die rechte Hand, die linke, und die linke hie rechte sey, so sollst du es glauben, und doch nach seinen Worten thun. Um wie vielmehr bist du ihm diesen Gehorsam schuldig, wenn er reche und link recht und link seyn läßt. Das hieße aus blinden Gehorsam der gesundenVernunft entsagen! Ja sie geben sogar ihreZänkereyen und Zwiespaltungen für eine notwendige Sacke aus, deren Schuld sie auf Mosen schieben. Denn indem Buche Isalkut Chaddafich, S. 169. C. 4. heisset es: Wenn Moses den Fels nicht geschlagen harre, so hätte man das Gesetz ohne Mühe, ohne Einwürfe, und ohne alle Streitigkeiten erlernenkönnen. Weil er aber den Felsen geschlagen hat, und das Wasssr darauf nur Tropfenweise herabgeflvsien ist, so sind nunmehro die Schüler des Gesetzes wie ein Hammer, der einen Felsen zerschlagt, und man bekömmt ohne vorherige Durcharbeitung keinen richtigen Satz auf einmal, sondern es gehet, nur tropfenweise und sehr langsam damit zu. An einem andern Orte heißt es: Weil unser Lehrer Moses den Fels geschlagen hat, so sind deswegen die Streitigkeiten bey der Erklärung des Gesetzes in Israel entstanden, so daß dieser erwas verbietet, was der andere erlaubt, dieser etwas für rein erkläret, was der andere als unrein verwirft rc. Aber